Corona-Hilfen und Kontopfändung - was wird gepfändet und was kann ich dagegen tun?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
7310 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Die Corona Pandemie stellt viele Menschen in Deutschland und weltweit vor große Herausforderungen. Unternehmen mussten in den letzten Monaten zahlreiche Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken oder sogar entlassen. Wer von Kurzarbeit betroffen oder arbeitslos geworden ist, hat weniger Geld und gerät ggfs. in die Schuldenfalle. Es gibt inzwischen sehr viele Corona-Hilfen, die Betroffene finanziell unterstützen sollen. Doch wie sieht es mit der Pfändbarkeit dieser Beträge aus? Genau das erläutern wir Ihnen in unserem Artikel.

Ist die finanzielle Unterstützung in Zeiten von Corona pfändbar?

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
6150 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Der Staat unterstützt Verbraucher und Unternehmen im Rahmen von Corona mit diversen Leistungen. Dazu zählen unter anderem:

- der Kinderbonus
- der Kinderzuschlag
- Unterstützungszahlungen für Alleinerziehende
- die Lohnfortzahlung für Schul- und Kitaschließungen
- das Kurzarbeitergeld
- die Anpassung des Elterngeldes

Für Sie als Verbraucher ist in diesem Zusammenhang wichtig, ob die staatlichen Hilfen gepfändet werden können. Viele der oben genannten Hilfen sind pfändbar und können nur vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden, wenn Sie ein P-Konto eröffnen. So kann zum Beispiel das Kurzarbeitergeld gepfändet werden. Auch der Kinderbonus und Kinderzuschlag sind pfändbar, wenn Sie kein P-Konto haben. Um die staatlichen Hilfen und Zahlungen zu behalten und nicht an die Gläubiger zu verlieren, sollten Sie daher nicht zögern und ein Pfändungsschutzkonto beantragen.

Haben Sie bereits ein Pfändungsschutzkonto, empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihren persönlichen Freibetrag berechnen, um die staatlichen Hilfen behalten zu können. Sie müssen Ihrer Bank nämlich mit einer Bescheinigung nachweisen, dass Sie berechtigt sind, bestimmte Zahlungen für Ihren Eigenbedarf zu nutzen. Dafür benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Diese P-Konto Bescheinigung erhalten Sie auf unserer Seite.

So berechnen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag und sichern sich die Soforthilfen

Bei einer Kontopfändung können Sie einen Großteil Ihrer Einkünfte verlieren. Das gilt auch für die Corona-Soforthilfen. Berechnen Sie daher sofort Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag mit unserem Online-Rechner. Nach der Berechnung erhalten Sie Ihre Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto. Diese schicken wir Ihnen zu, sodass Sie sie bei Ihrer Bank einreichen können. Wählen Sie den PDF-Scan, den wir Ihnen per Mail schicken, wenn es besonders schnell gehen soll.

Informieren Sie sich außerdem über die Finanzenbox. Dabei handelt es sich um eine Box, die Sie kostenlos anfordern können. Sie legen alle Rechnungen, Mahnungen und anderen Papiere zu Ihrer finanziellen Situation bzw. zu Ihren Schulden in die Box und wir erstellen Ihnen eine Übersicht über Ihre Gläubiger. Sie können dann genau sehen, welchen Gläubigern Sie Geld schulden. Anschließend beginnen Sie mit der Rückzahlung und sind schon bald schuldenfrei. Probieren Sie den Service noch heute aus.


kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Erklärvideos

Weitere Artikel