Die Schufa im Zusammenhang mit den Schulden

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

In vielen Schreiben von den Gläubigervertretern steht ein Satz mit dem Wort "Schufa". Doch vielen Menschen ist dieses Wort nur bezüglich der Auskunft bekannt, die bei einem Vermieter vorgelegt werden muss. Was also hat die Schufa explizit mit Schulden zu tun?

Bei der Schufa handelt es sich um ein Unternehmen, wo die Daten bezüglich der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen aber auch von Firmen gesammelt werden. Aus den Daten, die der Schufa zu entnehmen sind, kann sich die Bonität des Schuldners bzw. der Firma erschließen. Die Schufa wird zum Beispiel von der Bank bei Eröffnung eines Girokontos oder auch Firmenkontos angefordert. Auch Vermieter fordern gerne vor dem Mietverhältnis von dem zukünftigen Mieter eine Schufa an.

Banken sowie viele Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte haben einen direkten Zugang zur Schufa. Das bedeutet, dass die Schufa angefordert aber auch ein Negativmerkmal mitgeteilt werden kann. Das bedeutet im Endeffekt, dass die Banken jegliche Kontoeröffnung an die Schufa übermitteln. Auch die Einrichtung eines P-Kontos wird der Schufa mitgeteilt. Aus der Schufa gehen zudem die offenen Verbindlichkeiten hervor, die von den Gläubigern an die Schufa mitgeteilt worden sind. Es wird auch die Insolvenzeröffnung sowie die Abgabe der Vermögensauskunft in der Schufa vermerkt.

Sobald die Forderungen erledigt sind, sind die Gläubiger auch verpflichtet, der Schufa eine Erledigungserklärung zu übersenden. Die bezahlten Verbindlichkeiten stehen dann noch drei Jahre ab dem Datum drin, an dem sie bezahlt worden sind.

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?

Als Schuldner kann man sich einmal jährlich eine kostenlose Schufa-Auskunft einholen. Das hat zum Beispiel auch den Vorteil, dass daraus eventuelle Verbindlichkeiten hervorgehen können, die einem nicht mehr so bewusst waren. Es ist daher zu empfehlen, vor Aufsuchung einer Schuldnerberatungsstelle eine kostenlose Schufa-Auskunft einzuholen, damit wirklich alle Verbindlichkeiten bekannt sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie die kostenlose Auskunft nach Art. 15 DSGVO einholen sollten und nicht die kostenpflichtige Auskunft.


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