Drohende Zahlungsunfähigkeit wegen Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld

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Durch die Corona-Pandemie mussten viele Betriebe ihre Mitarbeiter in die Kurzarbeit schicken. Dies hatte zum einen den Grund, weil der Betrieb geschlossen wurde oder, weil keine Gelder mehr eingegangen sind. Auch jetzt noch erholt sich die Wirtschaft erst langsam von der Pandemie, sodass noch viele Arbeitnehmer in Kurzarbeit befindlich sind.

Doch nicht nur die Betriebe haben die Pandemie durch Geldverlust gespürt – auch den Arbeitnehmern geht es mit der zunehmenden Dauer der Kurzarbeit finanziell immer schlechter. Das kommt daher, weil am Anfang teilweise noch Rücklagen zur Verfügung waren und diese sich nun langsam dem Ende neigen. Doch ist es möglich, die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden?

Es ist möglich! Es kann hier z. B. regulär ein Minijob in Höhe von 450,00 EUR aufgenommen werden, damit das monatliche Kurzarbeitergeld aufgestockt wird. Dieser Minijob ist sowohl Steuer- als auch Sozialabgabenfrei, sodass einem am Ende des Monats tatsächlich komplett 450,00 EUR zur Verfügung steht. Gerade in der Zeit, wo eine Person sich in Kurzarbeit befindet, ist es für diese ein leichtes, einen Minijob anzunehmen.

Zudem wurden die Bestimmungen für die Zuverdienste erheblich gelockert, sodass ein Arbeitnehmer durch einen Zweitjob sein Gehalt so weit aufstocken darf, wie er vor der Corona-Pandemie verdient hat. Das bedeutet, dass man die 40 % oder 30 % dazu verdienen darf, ohne, dass einem das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit gekürzt werden kann.

Durch diese Nebenverdienstmöglichkeiten ist es Arbeitnehmern gerade in der schweren Zeit möglich, finanziell um die Runden zu kommen um sich dann komplett nach der Corona-Krise wieder zu stabilisieren.

Daher sollte jeder überlegen, ob er nicht lieber einen finanziellen Zusatzverdienst beginnen möchte, damit eine finanzielle Absicherung für die kommende Zeit besteht.

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