Einmalige Sozialleistungen die auf einem P-Konto bescheinigt werden können

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Gehen auf Ihrem P-Konto einmalige Sozialleistungen ein, können Sie diese mit einer P-Konto Bescheinigung freigeben lassen. Diese Freigabe zählt dann nur für den Monat, in dem die Leistung auf dem Konto eingeht.

Man spricht von einmaligen Sozialleistungen, weil es sich um Zahlungen handelt, die nur einmal erfolgen.

Unter einmalige Sozialleistungen fallen

Einmalige Sozialleistungen werden nur von offiziellen Stellen ausgezahlt. Dazu zählen Städte, Gemeinden, Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, aber auch Krankenkassen bzw. die Rentenversicherung.

Um die einmaligen Sozialleistungen bescheinigen zu können, müssen Sie den Bescheid vorlegen, der die einmalige Sozialleistung ausweist: Er muss in der P-Kontobescheinigung korrekt bezeichnet werden. Die einmalige Sozialleistung kann jedoch erst nach ihrem Erhalt bescheinigt werden.

Nachzahlungen vom Jobcenter sind ein Sonderfall

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Nachzahlungen vom Jobcenter können nicht als einmalige Sozialleistung bescheinigt werden. Zwar werden auch sie nur einmal überwiesen, allerdings müssen Sie bei Gericht dafür einen Antrag auf Freigabe stellen.

Nutzen Sie dazu unser Antragsformular – und wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf: Wir helfen Ihnen gern.


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