Freibetrag P-Konto mit 2 Kindern in der Familie (Update am 16.07.2021 - mit neuen Freibeträgen)

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

Viele Eltern haben heutzutage zwei Kinder. In welcher Höhe stehen ihnen Freibeträge auf dem P-Konto zu? Und ändern die familiären Konstellationen etwas an der Höhe der Freibeträge? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Wie berechnen sich die Freibeträge auf dem Konto?

Sie als Kontoinhaber haben derzeit (Stand: September 2021) einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 1.410,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag kann durch weitere Personen gesteigert werden, für die Sie unterhaltspflichtig sind. Für die erste weitere Person stehen dem Kontoinhaber nochmals 471,44 Euro zur Verfügung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den/die Ehepartner/in oder ein leibliches bzw. adoptiertes Kind handelt.

Für jede weitere Person erhalten Sie als Kontoinhaber einen weiteren Freibetrag in Höhe von 262,65 Euro. Allerdings gilt das nur für bis zu fünf weiteren Personen. In der Konstellation mit zwei Kindern kommt das Kindergeld in Höhe von 219,00 Euro monatlich pro Kind zu dem erweiterten Freibetrag hinzu.

Freibetrag für unverheiratete Eltern mit zwei Kindern

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Der Freibetrag für unverheiratete Eltern setzt sich zusammen aus

Somit stehen jedem Elternteil mit einem P-Konto ein Freibetrag in Höhe von 1.986,73 Euro zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, erhält zusätzlich 438,00 Euro (219 Euro pro Kind). Somit erhält dieser Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 2.424,73 Euro. Voraussetzung ist, dass die Kinder entweder die leiblichen oder die adoptierten Kinder sind.

Freibetrag für verheiratete Eltern mit zwei Kindern

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Der Freibetrag für verheiratete Eltern setzt sich zusammen aus

Somit stehen dem Elternteil mit dem P-Konto ein Freibetrag in Höhe von 2.249,38 Euro zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, erhält zusätzlich 438,00 Euro. Somit erhält dieser Elternteil einen Freibetrag in Höhe von 2.687,38 Euro. Auch hier ist die Voraussetzung, dass die Kinder entweder die leiblichen oder die adoptierten Kinder sind.

Bei den vorstehenden Beträgen handelt es sich um den monatlichen erhöhten Freibetrag. Natürlich können die Beträge noch durch verschiedene Leistungen aufgestockt werden, wenn diese auch pfändungsfrei sind (wie etwa das Pflegegeld).Die notwendige P-Konto Bescheinigung erhalten Sie bei uns – und auch Ihre Fragen beantworten unsere Experten gern. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!


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