Grundrente auf einem P-Konto

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Ab 2021 wird es eine sogenannte "Grundrente" geben. Das bedeutet, dass es für Rentner einen zusätzlichen Aufschlag zur jetzigen Altersrente geben könnte. Die Grundrente soll die jetzige Mini-Rente aufstocken und ist keine eigenständige Leistung, sondern wird von der gesetzlichen Rentenversicherung künftig zusammen mit der normalen Rente ausbezahlt.

Die Auszahlung erfolgt nur für die Versicherten, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Allerdings werden die Jahre nicht mitgerechnet, wo Arbeitslosengeld bezogen oder ein Minijob verübt worden ist. Um die zukünftige Grundrente zu erhalten muss von den jetzigen Rentnern nichts beachtet werden. Es wird automatisch von der Rentenversicherung geprüft, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Die Grundrente dient zur Aufstockung von Renten.

Es gibt vorgesehene Grundrentenfreibeträge, die sich für alleinstehende auf 1.250,00 EUR und für Verheiratete auf 1.950,00 EUR belaufen. Sofern dieser Grundrentenfreibetrag nicht erreicht wird, wird von der deutschen Rentenversicherung – bei vorliegen aller anderen Kriterien – die Rente aufgestockt.

Nachdem es sich bei den monatlichen Zahlungen der Rente um ein "normales Einkommen" für ältere Menschen handelt, ist die Rente pfändbar, wenn diese den Grundfreibetrag auf dem P-Konto überschreitet.

Achtung bei den Freibeträgen

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Da es sich bei der zukünftigen Grundrente um keine eigenständige Leistung handelt, sondern diese zusammen mit der normalen Rente ausbezahlt werden soll, ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls pfändbar ist. Zumal hier zu beachten ist, dass die Grundrente für alleinstehende auf 1.250,00 EUR monatlich und für verheiratete auf 1.950,00 EUR aufgestockt wird.

Damit liegt die Rente über dem monatlichen Grundfreibetrag auf dem Konto, welcher für alleinstehende bei 1.178,59 EUR und für verheiratete bei 1.622,16 EUR liegt. Die Differenz wäre auf jeden Fall pfändbar. Dennoch ist es sinnvoll, sich für verheiratete Paare, wenn sie sich eine P-Konto-Bescheinigung holen, damit wenigstens der erhöhte Freibetrag nicht gepfändet werden kann.

Eine P-Konto-Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag können Sie jederzeit kostengünstig bei uns beantragen. Durch die verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Überweisung sowie Bareinzahlung bei z. B. Rewe oder DM ist eine schnelle Bearbeitung garantiert. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an die Bank und Sie bekommen zeitgleich eine Abschrift in PDF-Format per E-Mail zugesandt.

Gerne können wir Ihre Fragen auch am Telefon klären. Sollten Sie Interesse an einer Schuldnerberatung haben, können Sie uns hierauf auch gerne am Telefon ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


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