Kann ich eine P-Konto Bescheinigung selber erstellen?

Oft wird einem von der Bank gesagt, dass man für die Erhöhung der Freibeträge eine Bescheinigung nach § 850k II ZPO erbringen muss. Fraglich ist jedoch, bei wem man diese Bescheinigung erhalten kann, oder ob ein selbst ausgefülltes PDF Formular dafür ausreichend ist.

Die einfache Antwort dafür lautet – Nein!

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Wer kann die Bescheinigung ausstellen?

Auch die ausstellenden Personen oder Stellen für die P-Konto Bescheinigungen sind gesetzlich geregelt. Diese wurden im § 305 I Nr. 1 InsO aufgeführt und werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Bescheinigung gem. §850k hier online anfordern.

Bei den geeigneten Personen nach § 305 I Nr. 1 InsO handelt es sich in der Regel um

Geeignete Stellen nach § 305 I Nr. 1 InsO müssen Bedingungen erfüllen. Es muss sich um

Weiterhin müssen diese Stellen folgende Bedingungen auch erfüllen:

Daher kann eine P-Konto Bescheinigung nur von einer dafür vorgesehenen Stelle bzw. Person ausgestellt werden.

Wie komme ich am schnellsten an die Bescheinigung?

Sie können Ihre Bescheinigung gem. §850k hier online anfordern und auf direktem Wege zu Ihrer Bank bzw. Bankfiliale übersenden lassen. Das Team von schutzkonto.de ermittelt den richtigen Empfänger bei Ihrer Bank automatisch und Sie sparen wertvolle Zeit durch den Direktversand.

Was ist aber diese Bescheinigung?

Die Bescheinigung nach § 850k II ZPO wird gängig auch die P-Konto Bescheinigung genannt. Darin werden die Beträge geschützt, die nicht von der Pfändung erfasst sind. Dabei handelt es sich um


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