Kann ich mit einem P-Konto die Bank wechseln?

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Der Bankwechsel mit einem P-Konto ist möglich, aber komplizierter als mit einem normalen Girokonto.

Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützen Sie Ihr Guthaben bis zu Ihrem Freibetrag vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger. Einige Schuldner sind aber unzufrieden mit ihrer Bank: Manchmal sind zum Beispiel die Gebühren zu hoch oder der Service wird als mangelhaft empfunden.

Denken Sie über den Wechsel zu einer anderen Bank nach, sollten Sie einige Besonderheiten beachten: In Deutschland ist gesetzlich festgelegt, dass jede Person nur ein einziges P-Konto besitzen darf. Sie können also nicht bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen und in ein P-Konto umwandeln lassen, während das alte P-Konto bei Ihrer bisherigen Bank noch besteht. Den Bankwechsel sollten Sie daher sorgfältig planen.

Warum ist der Kontowechsel mit einem P-Konto aufwendiger?

Verbraucher können in Deutschland generell beliebig viele Girokonten eröffnen, auch bei verschiedenen Banken. Beim Pfändungsschutzkonto sieht das aber anders aus: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Kunde in Deutschland lediglich ein einziges Pfändungsschutzkonto haben darf.

Diese Vorschrift soll verhindern, dass Verbraucher mehrere P-Konten eröffnen und den Freibetrag so gleich mehrmals ausnutzen. Durch diese Vorschrift wird der Bankwechsel mit einem Konto mit Pfändungsschutz etwas komplizierter. Sie können Ihr P-Konto nämlich nicht einfach an eine neue Bank übertragen lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Bankwechsel

Um sicherzugehen, dass Ihre Gläubiger nicht das kleine Zeitfenster ausnutzen, in dem Sie kein P-Konto haben, gehen Sie am besten vor wie folgt:

Info: Der Service der Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto ist bei jeder Bank grundsätzlich kostenlos – so schreibt es das Gesetz vor.

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Warum sollte ich mein Geld nicht einfach überweisen?

Die SchuFa erhält immer Auskunft von den Banken über die Eröffnung eines P-Kontos. Ihren Gläubigern bringt es aber nichts, dass sie Ihre neue Bankverbindung herausfinden, wenn es sich wiederum um ein P-Konto handelt. Ihr Geld ist dann in Höhe des Freibetrags geschützt.

Heben Sie das Geld allerdings nicht ab, sondern lassen es einfach direkt auf das neue Konto überweisen, bleibt ein kleines Zeitfenster, in dem der Betrag, der Ihnen eigentlich pro Monat frei zur Verfügung steht, nicht geschützt ist. In dieser kurzen Zeitspanne können Ihre Gläubiger theoretisch auf Ihr Geld Anspruch erheben.

Wie kann ich die Pfändungsfreigrenzen für das neue P-Konto erhöhen?

Haben Sie bei einer neuen Bank ein neues P-Konto eröffnet, müssen Sie alle Freibeträge erneut bescheinigen und erhöhen lassen. Die neue Bank wird auf dem Pfändungsschutzkonto nämlich lediglich den Grundfreibetrag schützen. Das bedeutet, dass Sie eine neue P-Konto Bescheinigung mit der neuen Bankverbindung vorlegen müssen.

Mit dem Service auf unserer Seite können Sie schnell und einfach die Ihnen zustehenden Freibeträge kostenlos berechnen lassen. Anschließend stellen wir für Sie auf Wunsch eine P-Konto Bescheinigung aus und schicken sie sofort an Ihre neue Bank, wenn Sie uns den Auftrag dafür erteilen. Auf diese Weise werden auf dem neuen P-Konto ohne Zeitverzug die aktuellen Freibeträge vermerkt.

Haben Sie noch Fragen zum Vorgehen beim Bankwechsel, kontaktieren Sie uns gern!


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