Kann man mit einer anderen Staatsangehörigkeit Privatinsolvenz beantragen?

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Verbraucher, die verschuldet sind und ihre Verbindlichkeiten nicht mehr zurückzahlen können, haben die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden die Schulden erlassen, sofern sich Betroffene an bestimmte Regeln halten. Viele Bürger aus Deutschland sind dadurch in der Vergangenheit schuldenfrei geworden. Wie sieht es aber aus, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen?

Diesen Einfluss hat die Staatsangehörigkeit auf das Insolvenzverfahren

Falls Sie in der Bundesrepublik Privatinsolvenz anmelden möchten, muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein. Das bedeutet, dass Sie überwiegend im Bundesgebiet wohnen und eine feste Melde- bzw. Wohnadresse im Land haben. Auch Ausländer können diese Voraussetzungen problemlos erfüllen. Die Staatsangehörigkeit hat keinen Einfluss auf die Privatinsolvenz. Sollten Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist das für das Insolvenzverfahren nicht von Bedeutung. Ausländer mit festem Wohnsitz können ebenfalls einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen.

Die gesetzliche Grundlage dafür liefert die Insolvenzverordnung, die im Jahr 2001 novelliert wurde. Grundsätzlich soll für alle Menschen in Deutschland, die sich in einer finanziellen Schieflage befinden, die Möglichkeit bestehen, Verbraucherprivatinsolvenz anzumelden. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Rentner, Beamter, Arbeitsloser oder normaler Arbeitnehmer sind. Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben, profitieren Sie somit ebenfalls von der Insolvenzordnung und können im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens innerhalb von drei Jahren Ihre Schulden loswerden.

Diese Möglichkeiten gibt es vor der Verbraucherprivatinsolvenz

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?


Der Antrag auf Eröffnung der Insolvenz sollte stets der letzte Schritt sein. Für viele Menschen ist es möglich, aus eigener Kraft schuldenfrei zu werden. Insbesondere in Deutschland gibt es für Verbraucher zahlreiche Rechte und Mittel, um auch in einer finanziellen Notlage reagieren zu können und handlungsfähig zu bleiben. Dazu zählt beispielsweise das Pfändungsschutzkonto (P-Konto), welches dazu beiträgt, dass Schuldnern ein monatlicher Freibetrag verbleibt, um davon die Lebenshaltungskosten und weitere Ausgaben bezahlen zu können.

Ein Pfändungsschutzkonto sollte immer dann eröffnet werden, wenn Pfändungen drohen oder bereits vorliegen. Zusätzlich ist es wichtig, stets Ihren persönlichen P-Konto Freibetrag zu berechnen. Häufig kann der Grundfreibetrag nämlich deutlich erhöht werden. Auf www.schutzkonto.de können Sie Ihren eigenen Freibetrag in wenigen Sekunden kostenlos ermitteln. Reichen Sie außerdem unbedingt die P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, damit der erhöhte Freibetrag auf Ihrem Konto vermerkt wird.

Schulden sortieren und strukturiert zurückzahlen

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?


Viele Menschen stellen sich die Verbraucherprivatinsolvenz sehr einfach vor. Doch im Rahmen des Verfahrens müssen Schuldner zahlreiche Pflichten erfüllen. Es ist daher häufig sinnvoller, ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei zu werden. Im ersten Schritt sollten Sie dazu Ihre eigenen Schulden sortieren und sich Klarheit darüber verschaffen, welche Gläubiger Sie haben. Wenn Sie den Überblick über Ihre Schuldensituation verloren haben, können Sie dieses Problem online lösen.

Gehen Sie auf www.finanzenbox.de und fordern Sie kostenlos eine kleine Box an, in die Sie Ihre kompletten Schulden- und Gerichtsdokumente legen. Ihnen wird anschließend eine übersichtliche Aufstellung aller Verbindlichkeiten und Gläubiger erstellt. Auf Basis dieser Übersicht können Sie abschließend eigenständig und ohne Insolvenzverfahren den Weg raus aus den Schulden gehen.


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