P-Konto Freibetrag überschritten. Freibetrag überprüfen, richtig berechnen und online erhöhen

Mit einem P-Konto können sich Verbraucher vor den Folgen einer Kontopfändung schützen. Gelder, die auf dem Girokonto eingehen, können nicht einfach in voller Höhe von der Bank an den Gläubiger abgeführt werden, wenn ein Pfändungsschutzkonto besteht. Der monatliche Freibetrag muss dem Kontoinhaber in jedem Fall zur Verfügung bleiben. Doch den meisten Menschen steht ein deutlich höherer Pfändungsfreibetrag zu. Wer noch kein Pfändungsschutzkonto hat, kann es sofort einrichten lassen.

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Freibetrag kostenlos berechnen und schnell erhöhen lassen

Bei sehr vielen Verbrauchern ist der monatliche Freibetrag zu niedrig. Weiterhin wurde er oft falsch  berechnet. Das führt dazu, dass Betroffenen viel zu wenig Geld zur Verfügung steht. Sie hätten Anspruch auf einen höheren Geldbetrag, der nicht gepfändet werden darf. Das passiert vor allem dadurch, dass viele Menschen von einer Pfändung überrascht werden und ihre Rechte nicht kennen. Sie glauben, dass ihnen nach der Pfändung kaum noch Geld zusteht. Das ist allerdings ein fataler Denkfehler.

Stattdessen sollten Betroffene in jedem Fall den Freibetrag kostenlos berechnen lassen, der ihnen zusteht. Der Grundfreibetrag in Höhe von 1.178,59 EUR kann nämlich problemlos erhöht werden. Wer netto 1.600,00 EUR verdient und den Freibetrag somit deutlich überschreitet, hat gute Chancen, dass er das komplette Gehalt vor der Pfändung schützen kann. Dazu müssen beispielsweise Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen oder Zuschüsse auf dem Konto eingehen oder minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung um gleichen Haushalt leben.

Den richtigen Freibetrag zu berechnen und die entsprechende P-Konto Bescheinigung online zu beantragen, ist daher sehr wichtig. Mit der P-Konto Bescheinigung kann das Kreditinstitut, bei dem das P-Konto geführt wird, den Freibetrag erhöhen.

P-Kontobescheinigung online beantragen und an die Bank versenden lassen

Die P-Kontobescheinigung kann von verschiedenen Behörden ausgestellt werden. Es ist allerdings ebenfalls möglich, die P-Konto Bescheinigung online zu beantragen. Von dieser Möglichkeit sollten Verbraucher in jedem Fall Gebrauch machen. Online können sofort die Freibeträge berechnet werden, sodass die Bescheinigung im Anschluss online beantragt werden kann. Sogar ein Direktversand an die eigene Bank ist online möglich. Die Bank erhält die Bescheinigung direkt von schutzkonto.de und kann diese auf dem Konto vermerken.

Auf diese Weise entfallen unangenehme Behördengänge und es lassen sich Kosten einsparen. Oft wollen Notare oder Rechtsanwälte für die Ausstellung einer Bescheinigung nämlich hohe Gebühren haben. Diese Kosten lassen sich reduzieren, wenn Verbraucher die benötigte P-Konto Bescheinigung für das Pfändungsschutzkonto einfach online beantragen. Der komplette Vorgang kann vom eigenen Smartphone aus durchgeführt werden und dauert nur wenige Minuten.

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