Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine staatliche Leistung, die gezahlt wird, wenn eine unterhaltspflichtige Person keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bezahlt. Hierbei handelt es sich um eine Leistung an ein Kind, nicht für ein Kind. Das bedeutet, dass das bezahlte Geld eigentlich an das Kind direkt ausgezahlt werden könnte. Im Vergleich dazu ist das Kindergeld für das Kind und wird vom Staat für jedes Kind ausbezahlt, das noch minderjährig ist oder kein eigenes Einkommen besitzt.
Unterhaltsvorschuss mit P-Konto Bescheinigung schützen?
Es ist nicht möglich, einen Unterhaltszuschuss mit einer P-Konto Bescheinigung schützen zu lassen. Zwar kann hier die Unterhaltspflicht bescheinigt werden, nicht aber der Unterhaltsvorschuss: Die Leistungen an ein Kind können grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Das gilt auch dann, wenn der andere Elternteil Unterhalt auf das P-Konto einzahlt. Sie können dieses Geld zwar schützen lassen, aber nicht durch eine P-Konto-Bescheinigung.
So können Sie den Unterhaltsvorschuss vor der Pfändung schützen
Betroffene haben bei einer Pfändung des Kontos zwei Möglichkeiten, um den Unterhaltsvorschuss auf dem P-Konto vor der Pfändung zu schützen:
Stellen Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht Sie einen Freigabeantrag für den Unterhaltsvorschuss. Der Freigabebeschluss hebt den Freibetrag auf dem P-Konto an. Achtung: Ändern sich die Beträge des Unterhaltsvorschusses, müssen Sie den Antrag neu stellen.
Alternativ lassen Sie den Unterhaltsvorschuss direkt auf das Konto des Kindes überweisen. Eröffnen Sie ein Konto für Ihr Kind und teilen Sie der auszahlenden Stelle die Kontodaten mit. Der Vorteil ist, dass Sie weder eine Bescheinigung noch einen Antrag bei Gericht benötigen, um das Geld zu schützen.
Freibetrag errechnen lassen und P-Konto Bescheinigung anfordern
Auch wenn sich die P-Konto Bescheinigung für den Unterhaltsvorschuss nicht eignet, reicht sie für viele andere Freibeträge aus. Sind Sie unsicher, ob Sie Ihre Freibeträge richtig ermittelt haben, nutzen Sie einfach kostenlos unseren Freibetragsrechner. Stellen Sie fest, dass Ihnen noch Freibeträge zustehen, können Sie bei uns auch die passende P-Konto Bescheinigung anfordern. Auf Wunsch schicken wir sie direkt an Ihre Bank. Haben Sie weitere Fragen, nehmen Sie gern einfach Kontakt zu uns auf – wir helfen Ihnen weiter!