Wie läuft die Zwangsvollstreckung ab?

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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Die Zwangsvollstreckung stellt die letzte Maßnahme dar, die ein Gläubiger ergreift, um an seine Forderungen zu kommen. Wenn Sie als Schuldner also über mehrere Wochen oder sogar Monate offene Verbindlichkeiten nicht bezahlt und Mahnungen ignoriert haben, müssen Sie mit einer Zwangsvollstreckung rechnen. Doch was genau passiert bei der Zwangsvollstreckung eigentlich?

So läuft die Zwangsvollstreckung ab

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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Bevor die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann, benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. Diesen beantragt er beim zuständigen Amtsgericht. Hat er den vollstreckbaren Titel erwirkt, wird er die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu stehen ihm verschiedene Optionen offen. So ist es möglich, dass die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. In diesem Fall werden Vermögensgegenstände in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung gepfändet.

Eine andere Möglichkeit ist die Kontopfändung. Ihre Bank erhält dann einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Manche Gläubiger nutzen außerdem die Lohn- und Gehaltspfändung. Ihr Arbeitgeber muss bei einer Lohnpfändung Teile Ihres Einkommens an den Gläubiger zahlen.

Als Schuldner haben Sie bei einer Kontopfändung bestimmte Rechte

Der Staat hat Ihnen als Schuldner im Zuge einer Kontopfändung verschiedene Rechte eingeräumt. So können Sie ein PKonto eröffnen und sich auf diese Weise vor der Pfändung schützen. Wenn Sie ein P Konto eröffnen, haben Sie monatlich Anspruch auf den Grundfreibetrag in 1.410,00 €. Diese Summe darf nicht an den Gläubiger abgeführt werden. Sie können die P Konto Grenze sogar erhöhen. Dazu nutzen Sie den Rechner auf unserer Seite. Die P Konto Grenze erhöhen Sie, indem Sie die PKonto Bescheinigung, die wir Ihnen nach der Nutzung des Rechners ausstellen, bei Ihrer Bank einreichen.

Verhindern Sie die Zwangsvollstreckung mit unserer Finanzenbox

Sie sollten bei einer Pfändung immer sofort ein P Konto eröffnen. Ihr Ziel muss jedoch zukünftig darin bestehen, Zwangsvollstreckungen zu verhindern. Das gelingt Ihnen mit unserer Finanzenbox. Wir haben eine kleine Box entwickelt, in die Sie all Ihre Schuldendokumente legen können. Die Box fordern Sie kostenlos bei uns an. Danach schicken Sie uns die Finanzenbox per Post zu.

Wir erstellen anschließend eine Übersicht zu Ihren Schulden und Gläubigern. Das hat den Vorteil, dass Sie sofort erkennen, bei welchen Gläubigern eine Zwangsvollstreckung droht. Wir beraten Sie gerne dahingehend, wie Sie eine Pfändung verhindern und in Zukunft Ihre Schulden rechtzeitig zurückzahlen. Die Schuldenübersicht bekommen Sie übrigens innerhalb von 48 Stunden nach Zusendung der Finanzenbox auf Ihr Smartphone geschickt. Direkt am Handy überprüfen Sie alles und entscheiden dann, welche Beratungsleistungen Sie von uns in Anspruch nehmen möchten. Wir helfen Ihnen gerne.

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
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23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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