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Neue Freibeträge 2024
Rechtssichere Direktzustellung an Stadtsparkasse Bad Sachsa Immer die neusten Freibeträge Freibeträge ab Juli 2024
Ausgestellt durch: Tino Richter
Gepr. Rechtsfachwirt
Staatl. anerkannte Stelle nach §305 Abs. 1 InsO
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Erhöhte P-Konto Freibeträge 2024
Ab 01.07.2024 berechnen und bescheinigen ab sofort die erhöhten Freibeträge auf dem P-Konto
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Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen wahrheitsgemäß. Der Freibetrag wird sofort berechnet.

Ehepartner
Leben Sie mit Ihrem Ehepartner zusammen in einem Haushalt oder zahlen Sie an Ihren getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt?
Mehr Informationen zu dieser Angabe
Eheleute sind sich gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Daher kann der Freibetrag erhöht werden, wenn Sie verheiratet sind.
Noch 4
Fragen
Kinder
Haben Sie leibliche minderjährige Kinder, Kinder in Ausbildung in Ihrem Haushalt oder zahlen Sie an Ihre Kinder Unterhalt? Wir berechnen das neue Kindergeld gültig ab Januar 2023
Mehr Informationen zu dieser Angabe
Hier werden nur leibliche Kinder, Pflegekinder bzw. adoptierte Kinder berücksichtigt. Stiefkinder sind nicht anzugeben.

Sollten Sie aufgrund einer bestehenden Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen für Stiefkinder erhalten, tragen Sie diese bitte bei "Weitere Personen" ein.

Noch 3
Fragen
Andere Personen
Erhalten Sie Sozialleistungen für andere Personen z.B. im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft auf Ihr Konto?
Außer für Ihre Kinder, für Sie oder Ihren Ehepartner
Mehr Informationen zu dieser Angabe

Sofern Sie für weitere Personen (außer sich selbst, Ihre Kinder und/oder Ihr Ehepartner) in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Sozialleistungen erhalten sind diese hier zu erfassen.

Noch 2
Fragen
Laufende Geldleistung
Erhalten Sie feste monatliche Bezüge aufgrund eines Körper- oder Gesundheitsschadens? Was sind Geldleistungen?
Mehr Informationen zu dieser Angabe

Zu den Sozialleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion zählen insbesondere:

  • Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 30%)
  • Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 50%)
  • Pflegezulage für (Schwer)Beschädigte
  • Kleiderverschleißzulage
  • Persönliches Budget eines behinderten Menschen (soll dem behinderten Menschen die eigenverantwortliche Beschaffung aller notwendigen Reha-Leistungen ermöglichen)
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (Rehabilitationsträger / gesetzlichen Pflegeversicherung)
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Fahrtkosten, Zusatzkosten für eine behindertengerechte Wohnung)
Keine Geldleistungen in diesem Zusammenhang sind:

Lohnersatzleistungen, wie Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Berufsschadensausgleich, Übergangsgeld, Verletztengeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeld, sind keine Geldleistungen, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen und können nicht bescheinigt werden.

Noch 1
Frage
Einmalige Sozialleistungen
Haben Sie einmalige Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Baby-Erstausstattung erhalten?

Aktueller Hinweis: Corona-Zuschlag für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Personen die Sozialgeld erhalten kann erst bescheinigt werden wenn die Zahlung auf Ihrem Konto eingegangen ist.

Kinderfreizeitbonus
Der Corona-Kinderfreizeitbonus in Höhe von € wurde automatisch als einmalige Zahlung berücksichtigt. Sie brauchen ihn nicht gesondert eintragen.
Mehr Informationen zu dieser Angabe
Zu den einmaligen Sozialleistungen zählen insbesondere:
  • Kosten von Klassenfahrten
  • Erstausstattungen bei Schwangerschaft, Geburt und nach Haftentlassung
  • Darlehen/Beihilfen nach SGB II und SGB XII
  • Erstattung der Heizungs- /Nebenkosten-Differenz für das zurückliegende Abrechnungsjahr
  • Rentenabfindung
  • Bestattungsgeld nach § 36 BVG
  • Sterbegeld nach § 64 SGB VII und § 37 BVG
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Kraftfahrzeughilfe für die Anschaffung bzw. den behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeuges
Ihr
Ergebnis

Ihr erhöhter monatlicher Freibetrag

1.500,00

+ einmalige Sozialleistungen in Höhe von

+ Corona-Kinderfreizeitbonus

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