Kann die Bank ein P-Konto verweigern?

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Die Bank darf Ihren Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto nicht ablehnen.

Wenn ein Gläubiger Ihr Konto pfändet, stellen Sie bei der Bank den Antrag auf einen Pfändungsschutz. Das heißt, die Bank soll Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So wird ein Freibetrag für Sie geschützt, damit Sie weiterhin Ihre Miete und Ihre Rechnungen zahlen können. Die Bank darf Ihnen ein P-Konto nicht verweigern.

Gibt es einen Grund, aus dem mir eine Bank kein P-Konto geben darf?

Es gibt genau einen Grund, aus dem Banken oder Sparkassen die Einrichtung eines P-Kontos verweigern dürfen: Das ist der Fall, wenn Sie bereits bei einer anderen Bank ein P-Konto haben. Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Mensch in Deutschland nur ein P-Konto haben darf. Die Bank zieht Erkundigungen über Sie bei der Schufa ein, wenn Sie ein P-Konto eröffnen möchten. Haben Sie bereits ein P-Konto, ist das hier vermerkt. Die neue Bank wird Ihnen daraufhin kein weiteres P-Konto einrichten.

Konto im Minus: Bekomme ich ein P-Konto?

Seit Dezember 2021 ist in § 850k Satz 1 der Zivilprozessordnung festgelegt, dass Sie auch dann ein P-Konto bekommen, wenn Ihr Konto einen negativen Saldo aufweist. Kurz: Auch wenn Ihr Konto im Minus ist, muss die Bank oder Sparkasse Ihnen ein P-Konto einrichten. Der negative Betrag wird in einem solchen Fall auf ein separates Konto umgebucht. Ihrem P-Konto werden dann alle Eingänge gutgeschrieben.

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Achtung: Ins Minus können Sie mit dem P-Konto nicht: Sie können es also nicht überziehen. Das gilt auch für Abbuchungen, Daueraufträge oder Überweisungen.

Darf die Einrichtung des P-Kontos etwas kosten?

Nein, es ist festgelegt, dass die Banken und Sparkassen die Konten ihrer Kunden auf Wunsch unentgeltlich mit einem Pfändungsschutz versehen müssen. Die Umwandlung in ein P-Konto ist also immer kostenlos. Allerdings gilt das nicht für die Kontoführung: Die Verwaltung eines P-Kontos ist relativ aufwendig, daher kostet es ebenso Gebühren wie Ihr Girokonto (oder Basiskonto) zuvor.

Tipp: Die Bank oder Sparkasse darf für die Führung des P-Kontos keine höheren Gebühren erheben, als Sie zuvor für Ihr Konto gezahlt haben!

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Was tue ich, wenn mir die Bank ein P-Konto verweigert?

Eigentlich sollte es heute nicht mehr vorkommen, dass eine Bank sich gegen die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto sträubt. Passiert Ihnen das trotzdem, verlieren Sie keine Zeit: Wenden Sie sich sofort an den oder die Vorgesetzten des Beraters, der die Umwandlung verweigert hat. Weisen Sie auf § 850k Satz 1 der Zivilprozessordnung hin und darauf, dass Sie Ihr Recht einzuklagen bereit sind. Die Fachleute wissen, dass sie in einem solchen Fall keine Chancen haben, und halten sich normalerweise an geltendes Recht.

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Tipp: Schlichtungsstellen, wie sie beispielsweise die Sparkasse hat, sind in solchen Situationen nicht die richtige Anlaufstelle: Die Interaktion kostet Zeit, die Sie wahrscheinlich nicht haben.

Wie erhalte ich den passenden Freibetrag, wenn ich ein P-Konto einrichten lasse?

Wandelt Ihre Bank Ihr Konto in ein P-Konto um, schützt sie für Sie den sogenannten Grundfreibetrag. Je nach Lebenssituation stehen Ihnen aber auch weitere Beträge zu, über die Sie verfügen können. Um diese schützen zu lassen, benötigen Sie eine Bescheinigung. Diese bekommen Sie bei zertifizierten Stellen, zum Beispiel bei schutzkonto.de.

Sie nutzen unseren kostenlosen Freibetragsrechner, um Ihren individuellen Freibetrag herauszufinden. Dafür beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Lebenssituation und erhalten das richtige Ergebnis. Danach können Sie die Bescheinigung bei uns bestellen – zum günstigsten Onlinepreis und vor allem sofort. Muss die Bescheinigung ohne Verzögerung zur Bank, senden wir sie auf Wunsch auch für Sie dorthin.


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