Bitte beachten Sie, dass Unterhalt den Sie von einem (Ex-)Ehepartner/in für Ihr Kind auf ein P-Konto überwiesen bekommen generell nicht bescheinigt werden kann.
Sollten Sie Unterhaltszahlungen von Ihrem (Ex-)Ehepartner/in erhalten sollten Sie unbedingt ein Konto für Ihr Kind eröffnen und das Geld auf das neue Konto ausbezahlen lassen.