100€ Kinderfreizeitbonus pro Kind auf einen P-Konto pfändbar? (Update: 1.8.2021)

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Aufgrund der Corona-Pandemie wird Eltern die Hartz IV, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen - ab August 2021 100€ pro Kind der Kinderfreizeitbonus ausgezahlt.  Wenn Sie bereits Leistungen der Familienkasse (oder Kinderzuschlag + Hartz IV / Kinderzuschlag und Wohngeld) beziehen, müssen Sie kein Antrag stellen. Der Freizeitbonus wird automatisch ausgezahlt.

Hierbei handelt es sich um einmalige Sozialleistungen die wie der Corona-Kinderbonus nicht pfändbar sind.

Update vom 1.8.2021

Ab sofort können Sie den Kinderfreizeitbonus unter schutzkonto.de mit bescheinigen lassen.

Unser Tipp für Personen die ein P-Konto führen und von einer Kontopfändung betroffen sind

Grundsätzlich kann der Kinderfreizeitbonus über eine P-Konto Bescheinigung geschützt werden. Allerdings erst wenn die Zahlung bei Ihnen auf dem Konto eingegangen ist - vorher können wir keine Bescheingung ausstellen. Es geht Ihnen in der Zwischenzeit kein Geld verloren.

Aus unseren Erfahrungen verlangen immer mehr Banken eine gesonderte Bescheiningung für diese Sozialleistungen. Deshalb können Sie ab dem 1. August Sie den Kinderfreizeitbonus unter schutzkonto.de direkt online mit bescheinigen lassen.

Möchten Sie erinnert werden?

Geben Sie nachfolgend Ihre E-Mail Adresse ein und wir informieren Sie umgehend sobald der Freizeitbonus (100€ pro Kind) bescheinigt werden kann:

Erfolgreich. Sie werden erinnert.

Kostenloses Musterschreiben

Um bei Ihrer Bank oder Sparkasse anzufragen ob Sie eine Bescheinigung vorlegen müssen, können Sie hier unser kostenloses Musterschreiben direkt online versenden.


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