Anpassungsantrag bei Kontopfändung und gleichzeitiger Lohnpfändung

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Manche Gläubiger versuchen sich abzusichern und möglichst viel Geld zu erhalten, indem sie eine Doppelpfändung beantragen.

Was bedeutet das?

Bei einer Doppelpfändung handelt es sich um die gleichzeitige Pfändung von Lohn bzw. Gehalt und Konto. Dadurch kann es passieren, dass Sie als Schuldner nur noch die unpfändbaren Bezüge Ihres Gehalts auf das Konto überwiesen bekommen, jedoch von Ihrem Konto noch ein weiterer Betrag an den Gläubiger abgeführt wird.

Was kann ich als Schuldner dagegen tun?

Nach der gängigen Rechtsprechung ist heutzutage eine solche Doppelpfändung nicht mehr erlaubt. Daher können Sie beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Anpassungsantrag stellen. Nutzen Sie den kostenlosen Pfändungsrechner und finden Sie heraus, ob ein solcher Antrag für Sie sinnvoll ist.

Was genau ist ein Anpassungsantrag?

Sie können durch einen Eigenantrag (den Sie also selbst schriftlich stellen) beim zuständigen Vollstreckungsgericht den Schutz des Kontos beantragen. Das bedeutet, dass Ihr Konto in Höhe der monatlichen Auszahlungen des Arbeitgebers freigegeben werden kann, solange es sich um die unpfändbaren Bezüge handelt.

Ein Beispiel: Der Schuldner S. erhält ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro. Davon wäre laut Pfändungstabelle ein Betrag in Höhe von 523,15 Euro pfändbar. Der Gläubiger G. pfändet nun aber gleichzeitig das Gehalt und auch das Konto von S. Von dessen Lohn erhält er bereits 523,15 Euro. Da S. alleinstehend ist und keine Kinder hat, steht ihm bei einem P-Konto ein Betrag in Höhe von 1.410,00 € zu (Stand: Oktober 2021).

Vom Arbeitgeber erhält S. nun den unpfändbaren Betrag seines Lohns in Höhe von 1.476,85 Euro. Ohne Anpassungsantrag bei Gericht würde die Bank alles, was über den Freibetrag hinausgeht, ebenfalls an G. überweisen. Dies kann S. verhindern, indem er einen Anpassungsantrag stellt. Damit werden nur die 523,15 Euro vom Gehalt an den Gläubiger überwiesen und der Freibetrag auf dem Konto wird auf 1.476,85 EUR angehoben, da es sich um den unpfändbaren Betrag vom Lohn handelt.

Was muss in dem Anpassungsantrag stehen?

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  • Bankname sowie IBAN des Kontos, auf welches das Gehalt überwiesen wird
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Begründung, warum das Konto freigegeben werden soll

Fügen Sie auf jeden Fall die Lohnbescheinigung bei, auf der die Pfändung des Gläubigers ersichtlich ist!

Warum kommt es zu Doppelpfändungen?

Durch eine Doppelpfändung möchte mancher Gläubiger sich absichern und so viel Geld wie möglich erhalten. Es kann auch passieren, dass zwei verschiedene Gläubiger eine Pfändung veranlassen und einer das Gehalt und der andere das Konto pfändet.

Im ersten Jahr des Verbraucherinsolvenzverfahrens „pfändet“ der Insolvenzantrag das Gehalt sowie das Konto, um einen hohen Betrag zu erzielen. Sie können auch hier einen Teil des Geldes schützen, indem Sie einen Anpassungsantrag stellen – allerdings in diesem Falle nicht beim Vollstreckungsgericht, sondern beim zuständigen Insolvenzgericht.

Freibetrag berechnen und P-Konto Bescheinigung beantragen

Wie hoch Ihr individueller Freibetrag bei einer Kontopfändung ist, können Sie mit unserem Freibetragsrechner kostenlos errechnen lassen. Bei Bedarf bestellen Sie direkt danach online bei uns die P-Konto Bescheinigung. Auf Ihren Wunsch hin senden wir sie gern für Sie an die Bank und schicken sie Ihnen als PDF zu. Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema Konto- und Gehaltspfändung oder zum Anpassungsantrag, kontaktieren Sie uns einfach – wir helfen Ihnen gern!


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