Dauerhafte unpfändbare Beträge auf dem P-Konto

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Welche Möglichkeit gibt es für Kontoinhaber von P-Konten, wenn dauerhafte unpfändbare Beträge auf dem Konto eingehen?

Es kann passieren, dass auf dem Konto unpfändbare Beträge eingehen. Dies geht dadurch hervor, dass der normale Freibetrag vielleicht höher ist, als das monatliche Einkommen, oder man hat eine Doppelpfändung, sprich eine Pfändung von Konto und Gehalt und bereits einen Anpassungsantrag bei Gericht gestellt. Dadurch werden die eingehenden Beträge unpfändbar. Jedoch ist es für die Bank ein hoher Aufwand, jeden Monat den Freibetrag zu prüfen. Hier kann jedoch Abhilfe durch einen Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden.

Sofern sich die Lage nicht ändert, macht es Sinn, dass ein Antrag auf „Anordnung der Unpfändbarkeit“ des Kontoguthabens nach §850 1 ZPO beantragt wird. Diese Anordnung gilt für jeweils 12 Monate und muss danach erneut gestellt werden.

Der Vorteil hierbei ist, dass das Konto dann komplett frei ist und auch die neuen Pfändungen, die in den 12 Monaten auf dem Konto eingehen ins Leere verlaufen. Auch die Bank hat den Vorteil, dass keine Freibeträge beachtet werden müssen.

Für die Antragstellung muss vom Kontoinhaber nur nachgewiesen werden, dass in dem vergangenen halben Jahr überwiegend die unpfändbaren Beträge auf dem Konto eingegangen sind und auch mit keiner finanziellen Verbesserung innerhalb des nächsten Jahres gerechnet werden kann.

Eine P-Konto-Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag können Sie jederzeit kostengünstig bei uns beantragen. Durch die verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Überweisung sowie Bareinzahlung bei z. B. Rewe oder DM ist eine schnelle Bearbeitung garantiert. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an die Bank und Sie bekommen zeitgleich eine Abschrift in PDF-Format per E-Mail zugesandt.

Gerne können wir Ihre Fragen auch am Telefon klären. Sollten Sie Interesse an einer Schuldnerberatung haben, können Sie uns hierauf auch gerne am Telefon ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Sollten Sie vorab nur eine Information über Ihre Gesamtverschuldung wissen wollen, können wir Ihnen gerne die Finanzenbox anbieten. Unter www.finanzenbox.de können Sie Ihre Finanzenbox anfordern und unverbindlich Ihre Gesamtverschuldung berechnen lassen. Danach ist es Ihnen freigestellt, eine Schuldnerberatung aufzusuchen oder zu versuchen die ganze Angelegenheit selber zu regeln.


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