Gibt es das P-Konto auch als Gemeinschaftskonto?

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

In Rechte und Ehen ist es normal, dass ein Gemeinschaftskonto geführt wird. Die betreffenden und betreffenden Kontoinhaber laufen dabei über ein gemeinsames Konto. In der Regel kann jeder Kontoinhaber gleichberechtigt über das Geld auf dem Konto werden. Wie ist aber die Rechtslage, wenn ein Pfändungsschutzkonto ausgewählt werden soll? Wir zeigen Ihnen nachfolgend, wie Sie vorgehen, wenn Sie ein Gemeinschaftskonto in einem P-Konto umwandeln,. Interessant interessant ist dabei die Frage, ob ein Gemeinschaftskonto als Pfändungsschutzkonto gehört werden kann.

Das Gemeinschaftskonto in einem P-Konto

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
3391 Abstimmungsergebnisse
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Wenn Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin ein Gemeinschaftskonto führen und eine Kontopfändung droht, sollten Sie zu Ihrer Bank gehen und ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass das bestehende Gemeinschaftskonto nicht in ein P-Konto umgewandelt werden kann. In Deutschland können Pfändungsschutzkonten nur als Einzelkonten geführt werden. Sollten Sie also aktuell ein Gemeinschaftskonto haben, gibt es folgende Möglichkeiten, um ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen:

- Sie stellen bei Ihrer Bank einen Antrag auf Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos, welches auf Ihren Namen als Einzelkonto geführt wird.
- droht auch dem zweiten Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos eine Kontopfändung, sollte auch er einen Antrag auf Eröffnung eines Einzelkontos (Pfändungsschutzkonto) stellen.
- das Gemeinschaftskonto kann optional aufgelöst werden

Berechnen Sie online den Freibetrag für Ihr Pfändungsschutzkonto und lassen Sie sich Ihre P-Konto Bescheinigung zuschicken

Nach der Eröffnung des Pfändungsschutzkontos haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Pfändungsfreibetrag. Diesen können Sie jedoch erhöhen, sofern Sie Kindergeld oder Arbeitslosengeld bzw. andere Sozialleistungen beziehen. Jeder Kontoinhaber hat einen individuellen Freibetrag. Den Freibetrag berechnen Sie bequem online mit unserem Rechner. Geben Sie dazu alle relevanten Daten in den Rechner ein. Ihnen wird dann sofort Ihr Pfändungsfreibetrag angezeigt.

Wählen Sie anschließend, wie wir Ihnen die P-Konto Bescheinigung zukommen lassen sollen. Gerne schicken wir Ihnen diese in einem giftgrünen Umschlag nach Hause. Sie können die Bescheinigung somit direkt zwischen Ihrer Alltagspost erkennen und bei Ihrer Bank einreichen. Wir lassen Ihnen das Schriftstück auf Wunsch auch als PDF-Scan oder per Expressbrief zukommen. Weiterhin bieten wir Ihnen die Option an, dass wir die Bescheinigung direkt an Ihre Bank senden.

Der erste Schritt raus aus den Schulden besteht übrigens immer darin, dass Sie sich einen Überblick über die offenen Forderungen verschaffen. Da das mit sehr viel Arbeit verbunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich die Finanzenbox anzufordern. In diese Box legen Sie alle Briefe sowie Unterlagen zu Ihren Schulden und schicken Sie uns. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine übersichtliche Aufstellung aller Schulden. Probieren Sie den Service noch heute aus.

                 


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