Kann ich während des Insolvenzverfahrens studieren?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
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Mit der Insolvenzverkürzung hat es der Gesetzgeber Verbrauchern erleichtert, schnell schuldenfrei zu werden. Viele Menschen sind durch die Corona-Krise unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Die Regierung hat nun das Insolvenzrecht geändert, sodass Sie als Schuldner durch die Insolvenzverkürzung innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden können. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, während dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wie aber sieht die Situation aus, wenn Sie während der Privatinsolvenz studieren?

Ein Erststudium ist unter bestimmten Voraussetzungen während der Insolvenz möglich

Ein Studium steht Ihrer Pflicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erstmal entgegen. Es ist jedoch möglich, dass Sie Privatinsolvenz anmelden und trotzdem studieren, wenn es sich um ein Erststudium handelt. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass das Studium dazu beiträgt, dass Sie die Gläubigerinteressen im Anschluss an das Studium besser befriedigen können. Sie sollten das Studium weiterhin in der Regelstudienzeit abschließen. Der Studiengang darf jedoch nicht aus dem Grund aufgenommen werden, weil Sie Privatinsolvenz anmelden und nicht arbeiten gehen wollen.

Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis als Voraussetzung für die Privatinsolvenz. Wir haben die einfachste und schnellste Lösung dafür!

Auf unserer Seite www.finanzenbox.de haben wir für Verbraucher daher die Möglichkeit geschaffen, einfach alle Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge und anderen Dokumente in eine Box zu legen. Die Box wird dann an unser Team geschickt. Anschließend erstellen wir für Schuldner ein übersichtliches Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. Mit der Finanzenbox verschaffen sich Schuldner außerdem einen Überblick über die eigenen Schulden und können diese ggfs. strukturiert zurückzahlen.

Vermeiden Sie mit der Finanzenbox unangenehme Termine und Telefonate und nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand - ganz bequem und kontaktlos von zu Hause aus.

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Im Falle einer Kontopfändung

Liegt bei Ihnen eine Kontopfändung vor, kann es sinnvoll sein, ein P-Konto zu eröffnen und Kontakt zum Gläubiger aufzunehmen. Ihnen steht auf dem P-Konto ein monatlicher Grundfreibetrag zu. Sie können online jedoch Ihren individuellen Freibetrag berechnen, um den Grundfreibetrag zu erhöhen. Anschließend reichen Sie bei Ihrer Bank eine P-Konto Bescheinigung ein, damit Ihr persönlicher Freibetrag auf Ihrem Konto vermerkt wird.


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