Erhöhte Freibeträge auf P-Konten ab dem 01.07.2019

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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Die gesetzlichen Freibeträge auf wurden am 01.07.2019 erneut angehoben.  

Der neue monatliche Grundfreibetrag beträgt: 1.410,00 €

Kontopfändung Freibeträge ab 01.07.2019
Person Freibetrag
Für die erste Person 443,57€
Ab der zweiten Person 247,12€
Kindergeld erstes Kind 204,00€
Kindergeld zweites Kind 204,00€
Kindergeld drittes Kind 210,00€
Kindergeld ab dem vierten Kind 235,00€

Wichtig: Ihr Konto wird nicht automatisch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt. Dafür müssen Sie den entsprechenden Antrag bei Ihrer Bank einreichen. Für den Grundfreibetrag benötigen Sie keine P-Konto Bescheinigung.

Um zusätzliche Freibeträge auf Ihrem Konto zu erhalten benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 5 ZPO. Sie können diese Bescheinigung hier diskret online beantragen.

Wenn es dringend ist und schnell gehen muss

Als einziger Online-Anbieter, bietet schutzkonto.de Ihnen den Direktversand der Bescheinigung an Ihre Bank bzw. Ihre Bankfiliale an.


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