Nachzahlung von Pflegegeld auf dem P-Konto

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Pflegegeld ist auf einem P-Konto unpfändbar. Doch wie verhält es sich mit der Nachzahlung von Pflegegeld auf dem P-Konto? Oft dauert es schließlich nach der Beantragung einige Zeit, bis das Pflegegeld bewilligt wird. Dann wird auch für die Monate davor das Pflegegeld nachgezahlt. Dies führt dazu, dass ein einmaliger, höherer Betrag auf dem P-Konto eingeht und so die Freigrenze bei weitem übersteigt.

Ist die Nachzahlung von Pflegegeld pfändbar?

Auch die Nachzahlung von Pflegegeld ist grundsätzlich unpfändbar, da es sich um eine Sozialleistung gem. § 54 Sozialgesetzbuch handelt. Diese Sozialleistung soll den Mehraufwand durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden ausgleichen, der für die betroffene Person entsteht.

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Es ist zwar gesetzlich geregelt, dass Pflegegeld nicht pfändbar ist, jedoch müssen Sie dafür eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorlegen. Durch die Bescheinigung erfährt die Bank vom Pflegegeld und erhöht entsprechend Ihren Freibetrag. Für die höher ausfallende Nachzahlung lassen Sie mit einer weiteren Bescheinigung einmalig den Freibetrag in dem Monat anheben, in dem die Summe auf dem P-Konto eingeht.

Welches Konto für das Pflegegeld?

Es spielt keine Rolle, ob das P-Konto der pflegebedürftigen Person oder einer privaten Pflegeperson gehört: Der Freibetrag kann in beiden Fällen erhöht werden. Allerdings muss die pflegebedürftige Person ihre Unterschrift leisten, wenn das Pflegegeld auf das Konto einer anderen Person ausgezahlt werden soll.

Freibetrag online errechnen und Bescheinigung beantragen

Sie brauchen für die Anhebung des Freibetrages lediglich eine P-Konto Bescheinigung für Ihre Bank. Gleichzeitig mit dem einmaligen höheren Freibetrag können Sie direkt auch den Freibetrag für die kommenden Monate anheben lassen, wenn das ab nun monatlich fällige Pflegegeld gleich mit bescheinigt wird. Errechnen Sie mit unserem kostenlosen Freibetragsrechner Ihren individuellen Freibetrag. Sie können auch im Anschluss bei uns die P-Konto Bescheinigung beantragen. Wenn Sie das wünschen, senden wir das Original der Bescheinigung direkt an Ihre Bank – Sie selbst erhalten das Dokument im PDF-Format per E-Mail von uns. Bei Fragen kontaktieren Sie uns einfach: Wir helfen Ihnen gern weiter!


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