Nachzahlungen vom Jobcenter auf einen P-Konto richtig schützen

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
7310 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Für eine Nachzahlung vom Jobcenter gibt es verschiedene Gründe. Bei einem Girokonto spielt die nachträgliche Zahlung keine Rolle, bei einem P-Konto unter Umständen schon: Die Nachzahlung kann den Pfändungsfreibetrag überschreiten.

So können Sie die Nachzahlung auf dem P-Konto schützen

Im Falle einer Nachzahlung durch das Jobcenter reicht eine einfache P-Kontobescheinigung leider nicht aus. Zwar wurde gerichtlich festgelegt, dass eine Nachzahlung vom Jobcenter auch dem Pfändungsschutz untersteht, allerdings kann sie nur durch einen gerichtlichen Beschluss freigegeben werden. Das bedeutet, dass Sie in diesem bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf einmalige Erhöhung des Pfändungsfreibetrages auf dem Konto stellen sollten.

Diesem Antrag legen Sie den Bescheid des Jobcenters über die Nachzahlung bei, damit das Gericht einen Beweis für die Nachzahlung hat. Sobald der Beschluss durch das zuständige Vollstreckungsgericht ergangen ist, legen Sie diesen bei der Bank vor. Diese gibt dann die Nachzahlung frei.

Deshalb können Sie die Nachzahlung auf dem P-Konto schützen

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
3396 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Meist tätigt das Jobcenter eine Nachzahlung, wenn es zu Unrecht vorher zu wenig oder gar nichts an den Kontoinhaber gezahlt hat. Somit darf die Nachzahlung nicht als einmaliges Monatseinkommen angesehen werden, sondern muss auf die Monate, für die die Nachzahlung erfolgt, angerechnet werden. Der Betrag wird sozusagen auf die Monate aufgeteilt, in denen der Kontoinhaber zu wenig Leistung vom Jobcenter erhalten hat.

Dadurch wird es nicht zu einer Überschreitung des Pfändungsfreibetrages kommen, und ohne die Überschreitung ist auch keine Pfändung möglich. Außerdem ist eine Nachzahlung vom Jobcenter nicht pfändbar, weil diese Zahlungen das Existenzminimum des Kontoinhabers sichern soll. Wenn eine Nachzahlung erfolgt, ist in den vorherigen Monaten das Existenzminimum des Kontoinhabers nicht sichergestellt gewesen.

Antworten auf Ihre Fragen

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema, können Sie uns einfach anrufen – wir beraten Sie gern. Sind Sie unsicher, ob Sie die individuell passenden Freibeträge erhalten, können Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner nutzen. Bei Bedarf beantragen Sie danach einfach die passende P-Konto Bescheinigung, und wir senden sie direkt an Ihre Bank.


kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Erklärvideos

Weitere Artikel