P-Konto bei der Berliner Sparkasse (Landesbank Berlin) einrichten und Freibetrag erhöhen lassen

Durch eine Kontopfändung erfolgt ein tiefer Einschnitt in die finanzielle Situation eines Menschen. Um sich vor diesem Einschnitt zu schützen, sollten Betroffene ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Die Sparkassen haben sich in Deutschland dazu verpflichtet, jedem Bürger eine Kontoeröffnung zu ermöglichen. Somit hat jeder Verbraucher Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse und sollte dieses einrichten, wenn eine Pfändung vorliegt oder droht.

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Pfändungsschutzkonto bei der Berliner Sparkasse einrichten

Verbraucher, die noch kein Konto haben, können bei der Landesbank Berlin ein Girokonto bzw. Pfändungsschutzkonto eröffnen. Die Landesbank Berlin ist die Trägerin der Berliner Sparkasse. Besteht bereits ein Girokonto, so kann das Konto problemlos in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Die Sparkasse in Berlin stellt dazu auf ihrer Homepage (direkter Link) die nötigen Formulare und Informationen bereit.

Liegt eine Pfändung vor, sollten Kontoinhaber die Sparkasse in Berlin umgehend informieren und über den Button "Konto umwandeln" sofort online den Antrag für die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos stellen. Die Sparkasse wird anschließend das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln, sodass das Konto bis zum monatlichen Freibetrag vor einer Pfändung geschützt ist.

P-Konto Bescheinigung online beantragen

Die Sparkasse Berlin stellt auf ihrer Seite auch eine Bescheinigung gemäß 850k zur Verfügung. Mit dieser Bescheinigung können Kontoinhaber den gesetzlichen Freibetrag von monatlich 1.178,59 EUR erhöhen lassen. Noch einfacher ist es, die P-Konto Bescheinigung online zu beantragen. Dazu können Verbraucher ihren Freibetrag online kostenfrei berechnen lassen und anschließend die Bescheinigung gemäß §850k beantragen.

Die Sparkasse Berlin stellt auf ihrer Seite außerdem alle Informationen zum Pfändungsschutzkonto, zu den Freibeträgen und der möglichen Erhöhung des monatlichen Freibetrags bereit. Interessenten finden die Informationen über diesen Link bei der Sparkasse.Wer direkt mit der Sparkasse Kontakt aufnehmen möchte, findet die Kontaktdaten unter diesem Link.

Kunden, die ihren Freibetrag erhöhen wollen, sollten damit nicht zögern. Eine rückwirkende Erhöhung des Freibetrages ist nämlich nicht möglich. So kann zum Beispiel der Freibetrag im Februar nicht rückwirkend für den Monat Januar erhöht werden. Auch gibt es Zahlungen, die den Freibetrag nur einmalig erhöhen. Es ist daher sinnvoll, den Freibetrag regelmäßig online berechnen zu lassen.


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