P-Konto bei Hartz 4 und ALG I

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
3393 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Wer arbeitslos wird, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Als Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten Sie einen prozentualen Anteil Ihres letzten Einkommens. Wenn Sie jedoch Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bekommen, leben Sie am Existenzminimum. Haben Sie gleichzeitig auch noch mit Schulden zu kämpfen, ist Ihre finanzielle Situation sehr angespannt. Viele Arbeitslose fragen sich in diesem Zusammenhang, ob das Arbeitslosengeld gepfändet werden kann. Wir geben Ihnen mit dem nachfolgenden Text eine ausführliche Antwort auf diese Frage.

So schützen Sie Ihr Arbeitslosengeld bei einer Kontopfändung

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Geht auf Ihrem Konto eine Pfändung ein, haben Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Geld. Sie lösen dieses Problem, indem Sie ein Pfändungsschutzkonto eröffnen. Mit dem P-Konto haben Sie Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag darf von den Gläubigern nicht gepfändet werden. Erhalten Sie Arbeitslosengeld, sind diese Gutschriften grundsätzlich auch pfändbar. Die Sozialleistungen vom Arbeitsamt (Arbeitslosengeld I) und Jobcenter (Arbeitslosengeld II/Hartz 4) werden also gepfändet, wenn Sie kein P-Konto eröffnet haben.

Mit einem Pfändungsschutzkonto lassen sich die Bezüge vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter jedoch schützen. Allerdings dürfen Sie als Schuldner nur über die Beträge verfügen, die im Rahmen Ihres Pfändungsfreibetrages liegen. Daher ist es wichtig, nach Eingang einer Pfändung sofort ein P-Konto zu eröffnen. Außerdem sollten Sie Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag berechnen und bei Ihrer Bank eine sogenannte P-Konto Bescheinigung einreichen.

Nur mit einer P-Konto Bescheinigung lassen sich die Freibeträge erhöhen

Zahlreiche Verbraucher in Deutschland sind überschuldet. Zu den häufigsten Ursachen für eine Überschuldung zählt die Arbeitslosigkeit. Da das Arbeitslosengeld jedoch nicht vor einer Pfändung geschützt ist, ist es wichtig, sofort Maßnahmen zu ergreifen. Um sicherzustellen, dass Sie möglichst viel von Ihrem Arbeitslosengeld behalten, sollten Sie sofort unseren Online-Rechner nutzen und Ihren individuellen Freibetrag berechnen. Sie können Ihren Grundfreibetrag nämlich erhöhen.

Ihre Bank muss Ihren persönlichen Freibetrag auf Ihrem Girokonto vermerken und wird die Gelder, die Ihnen zustehen, nicht an die Gläubiger überweisen. Allerdings müssen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung nachweisen. Wir schicken Ihnen die Bescheinigung zu, nachdem Sie Ihren Freibetrag berechnet haben. Wenn es schnell gehen muss und Sie die entsprechende Option auswählen, versenden wir den Nachweis per Fax und Brief an Ihr Kreditinstitut. Möchten Sie die Bescheinigung digital erhalten, können Sie einen PDF-Scan anfordern.

Die oberste Priorität sollte darin bestehen, Ihre Schulden möglichst schnell zurückzuzahlen. Fordern Sie dazu Ihre kostenlose Finanzenbox an. In diese Box legen Sie alle Unterlagen, die Ihnen zu Ihren Schulden vorliegen. Wir sortieren sie für Sie und erstellen Ihnen eine Aufstellung über alle Gläubiger und Forderungen. Anschließend haben Sie die Option, mit der strukturierten Rückzahlung Ihrer Schulden zu beginnen. Wir unterstützen Sie dabei, sofern Sie das wünschen. Probieren Sie den Service noch heute aus.

Haben Sie weitere Fragen zum Pfändungsschutzkonto? Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen.


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