Gute Neuigkeiten aufgrund der neuen Rechtslage für alle P-Konto Inhaber/innnen. Ab dem Jahr 2022 werden die Freibeträge jedes Jahr erhöht. Früher wurden die Pfändungstabellen nur alle zwei Jahre aktualisiert.
Grundfreibetrag (für alleinstehende Personen): 1.260,00 €
Für die erste unterhaltsberechtigte Person: 471,44 €
Ab der zweiten unterhaltsberechtigten Person: 262,65 €
Es können nach wie vor bis zu 5 unterhaltsberechtigte Personen bescheinigt werden.
Für das erste Kind: 219,00 €
Für das zweite Kind: 219,00 €
Für das dritte Kind: 225,00 €
Ab dem vierten Kind: 250,00 €
Zu den unterhaltsberechtigten Personen gehören in erster Linie Personen die in Ihrem Haushalt leben. Also z.B. Ihr/e Ehepartner/in sowie leibliche oder adoptierte Kinder. Bei getrennten Ehepartnern oder wenn die Kinder außerhalb des Haushaltes leben, können diese nur berücksigt werden wenn auch Unterhaltszahlungen geleistet werden.
Um den Freibetrag auf Ihrem Konto zu erhöhen benötigen Sie zwingend eine P-Konto Bescheinigung. Diese können Sie hier online, unkompliziert und ohne Wartezeiten direkt anfordern.
Stiefkinder können nicht über eine P-Konto Bescheinigung berücksichtigt werden.
Unverheiratete Partner - wenn Sie nicht also nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben kann Ihr/e Partner/in nicht berücksichtigt werden.