Pfändung auf einem Gemeinschaftskonto – was tun?

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das sich zwei Personen teilen. Somit sind beide Personen Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos. Dies kommt vor allem bei Eheleuten vor. Was passiert aber, wenn einer der Kontoinhaber eine Pfändung auf dem Gemeinschaftskonto erhält?

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Es ist wichtig zu wissen, dass ein Gemeinschaftskonto nicht in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Für die Umwandlung eines Girokontos muss ein einzelner Kontoinhaber vorliegen. Da es bei einem Gemeinschaftskonto zwei Kontoinhaber gibt, ist eine Umwandlung in ein P-Konto nicht möglich.

Daher ist es sinnvoll, dass beide Kontoinhaber ein eigenes Girokonto eröffnen, bzw. einer der beiden Kontoinhaber für sich ein eigenes Girokonto anlegt, sodass das Gemeinschaftskonto nur noch ein Girokonto für eine Person ist.

Die Beantragung für ein eigenes Konto sollte bei Bekanntwerden der Pfändung so schnell wie möglich erfolgen, da sonst auch der Teil des anderen Kontoinhabers gepfändet werden kann, welcher nicht von der Pfändung betroffen ist.

Unser Tipp

Bei einer Pfändung auf einem Gemeinschaftskonto, sollte dieses aufgelöst und so schnell wie möglich Girokonten für jede Person angelegt werden. Diese Girokonten können dann problemlos in ein P-Konto umgewandelt werden.


Um ein eigenes Bankkonto eröffnen zu können, muss man zu einer der Banken gehen und beantragen, dass ein Konto eröffnet wird. Die herkömmlichen Banken mit Bankfilialen setzen fast immer eine gute Bonität voraus, damit ein Girokonto eröffnet werden kann. Daher ist bei diesen Banken meist eine Eröffnung des Girokontos aufgrund negativen Schufa-Einträgen nicht möglich.

Es ist daher in so einem Fall möglich, auf eine Online-Bank zurückzugreifen. Diese Online-Banken bieten oft die Eröffnung von Girokonten ohne Schufa-Auskunft an. Auch bei Online-Banken ist die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ohne Probleme möglich. Die Online-Banken wickeln die gesamte Kommunikation über das Internet ab, da diese auch keine Filialen besitzen.

Es gibt für die Mehrheit der Online-Banken auch eine App, damit man über sein Konto eine gute Übersicht hat. Bargeldabhebungen sind jedoch problemlos an den normalen Bankautomaten von anderen Banken möglich. Diese Online-Banken sind für Personen mit schlechter Bonität (z. b. Eintragungen in der Schufa oder sogar die Abgabe der Vermögensauskunft) oftmals die einzige Möglichkeit, damit ein Girokonto eröffnet werden kann.


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