Kann Urlaubsgeld gepfändet werden?

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Was kann gepfändet werden?

Manche Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld. In der Regel wird es Mitte des Jahres mit dem normalen Gehalt ausbezahlt. Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den Vereinbarungen und dem Arbeitgeber ab.

Was passiert mit dem Urlaubsgeld bei einer Gehaltspfändung?

Nach § 850a Ziffer 2 ZPO zählt das Urlaubsgeld zu den unpfändbaren Sonderleistungen. Das Urlaubsgeld bleibt Ihnen also erhalten.

Wie verhält es sich, wenn das Konto des Arbeitnehmers gepfändet ist?

Wird nur Ihr Konto gepfändet, ohne dass Ihr Arbeitgeber informiert ist, überweist dieser Ihr Urlaubsgeld zusammen mit dem normalen Lohn auf Ihr Konto. Meist wird dadurch der Freibetrag deutlich überschritten. Ist das nicht der Fall, wird Ihr Urlaubsgeld also von Ihrem Freibetrag auch noch abgedeckt, ist alles in Ordnung. Andernfalls können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihr Urlaubsgeld vor der Pfändung zu schützen.

So schützen Sie Ihr Urlaubsgeld auf dem P-Konto

Stellen Sie bei dem Amtsgericht bzw. bei dem Finanzamt, durch das der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen worden ist, einen Antrag. Das können Sie sowohl schriftlich als auch persönlich erledigen. Wichtig ist, dass Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • die Gehaltsbescheinigung mit dem Urlaubsgeld
  • den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate – damit beweisen Sie, dass das Gehalt regelmäßig auf Ihrem Konto eingeht

Sie können eine einmalige Erhöhung des Freibetrages beantragen, damit das Urlaubsgeld auch auf dem P-Konto geschützt werden kann. Nach dem Antrag erlässt das Gericht oder das Amt den entsprechenden Beschluss. Diesen legen Sie dann nur noch bei der Bank vor und diese gibt den Betrag frei.

Wir helfen gern weiter

Auf unserer Website können Sie kostenlos Ihren individuellen Freibetrag berechnen lassen und Ihre P-Konto-Bescheinigung anfordern. Haben Sie noch Fragen rund um die Themen P-Konto, Freibetrag oder Urlaubsgeld, melden Sie sich einfach bei uns – wir beantworten Ihre Fragen gern.


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