Schwangerschaft und das P-Konto. Welche Sozialleistungen bescheinigt werden können.

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Wenn eine Pfändung auf dem eigenen Konto eingeht, bedeutet das für Betroffene, dass sie nur noch einen eingeschränkten Zugriff auf ihr Girokonto bzw. Geld haben. Jeder Verbraucher kann monatlich über den Grundfreibetrag von 1.178,59 EUR verfügen. Was jedoch die wenigsten Menschen wissen, ist, dass sich der Freibetrag problemlos erhöhen lässt. Vor allem bei einer vorliegenden Schwangerschaft lässt sich der Freibetrag deutlich anheben. Wir erklären, wie genau Schwangere und Eltern mit eigenen bzw. adoptierten Kindern profitieren.

Baby-Erstausstattung und Sozialleistungen erhöhen den Freibetrag auf dem P-Konto

Insbesondere alleinerziehende Mütter bzw. Väter stehen vor dem Problem, dass sie hohe Ausgaben haben. Geht dann auch noch eine Pfändung auf dem eigenen Konto ein, steht die Existenz auf dem Spiel. Für die Kosten im Rahmen einer Schwangerschaft bzw. für das neue Kind reicht der Grundfreibetrag auf dem P-Konto nämlich nicht aus. Schwangere, werdende Eltern bzw. frischgebackene Eltern können den Freibetrag jedoch deutlich erhöhen.

Durch einmalige Zahlungen, wie beispielsweise Gelder für die Baby-Erstausstattung, kann der Pfändungsfreibetrag erhöht werden. Allerdings müssen Schwangere aktiv werden und eine P-Konto Bescheinigung beantragen, damit die Bank weiß, dass sie den Freibetrag erhöhen muss. Der Freibetrag kann für die Baby-Erstausstattung zudem lediglich einmalig und nur in dem Monat, in dem die Zahlung auf dem Konto eingeht, erhöht werden.

Auch durch Sozialleistungen, wie beispielsweise Kindergeld, lässt sich der Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen. Wer schlau vorgeht und sich alle Beträge bescheinigen lässt, kann den Freibetrag auf dem eigenen Konto problemlos anheben lassen. Wir zeigen nachfolgend, wie Betroffene von zu hause aus veranlassen können.

Eigene Freigrenze kostenlos berechnen lassen und P-Konto Bescheinigung online beantragen

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Der eigene Freibetrag auf dem P-Konto lässt sich erhöhen durch die Erstausstattung für das Baby, Kindergeld und durch ein eigenes bzw. adoptiertes Kind. Außerdem kann auch der Kindesunterhalt (Siehe Artikel: Kindesunterhalt auf dem P-Konto) nicht gepfändet werden. Viele Betroffene sind mit den Freibeträgen überfordert und wissen nicht, was ihnen zusteht.

Wir bieten daher einen schnellen, einfachen und völlig unkomplizierten Service an. Kunden können über unsere Seite für ihre individuelle Situation in nur zwei Minuten die Freibeträge kostenlos berechnen lassen. Der neue Freibetrag wird sofort berechnet. Anschließend kann eine P-Konto Bescheinigung beantragt werden.

Wir schicken die Bescheinigung, wenn das gewünscht wird, direkt an die Bank des Kunden. Außerdem erstellen wir einen PDF-Scan vorab und senden diesen Scan an die Mailadresse des Kunden. Der Vorteil unserer Seite liegt darin, dass Kunden keine Anwälte oder anderen Ämter kontaktieren müssen. Wir übernehmen den kompletten Service.

Die Beantragung dauert nur wenige Minuten, ist kinderleicht und führt fast immer zur Erhöhung der Freibeträge. Verbraucher sollten beachten, dass sich die Freibeträge deutlich erhöhen, sobald leibliche oder adoptierte Kinder im Haushalt leben. Über unsere Seite sollte der Freibetrag sofort kostenlos berechnet werden. Eine kostenlose Berechnung kann übrigens beliebig oft wiederholt werden.


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