Was bedeutet ein Pfändungsschutzkonto?

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Ein Pfändungsschutzkonto können Sie einrichten lassen, damit Ihnen trotz Pfändung ein bestimmter Geldbetrag pro Monat zur Verfügung steht.

Das Pfändungsschutzkonto (kurz auch P-Konto genannt) schützt einen Freibetrag pro Monat vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger. Ohne das P-Konto würden diese bei der Pfändung das ganze Geld von Ihrem Konto überwiesen bekommen. Durch das P-Konto soll per Gesetz sichergestellt werden, dass Sie ein Auskommen haben.

Ihr Girokonto wird aber nicht automatisch in ein Konto mit Pfändungsschutz umgewandelt, wenn ein Antrag auf Pfändung eingeht: Sie müssen Ihre Bank damit beauftragen. Das tun Sie mit einem Antrag. Um direkt den passenden Betrag schützen zu lassen, brauchen Sie eine Bescheinigung.

Welchen Schutz bietet das P-Konto?

Der Pfändungsschutz auf dem Konto gilt nicht für Ihr gesamtes Guthaben: Alles, was über Ihren individuellen Freibetrag pro Monat hinausgeht, wird an die Gläubiger überwiesen, die einen Antrag auf Pfändung stellen. Darum ist es wichtig, dass Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen.

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Achtung: Jeder Schuldner darf nur ein einziges Konto mit Pfändungsschutz haben! Außerdem werden nur Einzelkonten in P-Konten umgewandelt – haben Sie ein Gemeinschaftskonto, sollte einer der beiden Inhaber also ein anderes Konto eröffnen.

Welche Beträge stehen mir mit dem P-Konto zur Verfügung?

Sie erhalten pro Monat während einer Pfändung einen Grundfreibetrag von 1.260 Euro (die aktuelle Pfändungstabelle gilt bis zum 1. Juli 2022). Das ist bei jedem Pfändungsschutzkonto so. Allerdings können Sie diesen Betrag für Ihr Konto erhöhen lassen. Zu den Gründen dafür zählen die folgenden:

  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Sie sind anderen Personen zum Unterhalt verpflichtet.
  • Sie leben mit Personen im Haushalt und erhalten Bezüge für sie, denen Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (in einer Bedarfsgemeinschaft etwa).
  • Sie erhalten einmalige Leistungen (etwa die Übernahme einer Rechnung durch die Krankenkasse, die Übernahme der Rechnung für eine Erstausstattung einer Wohnung oder die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt für ein Kind).
  • Sie erhalten Pflegegeld.

Für alle diese Fälle können Sie eine Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen. Damit wird der Schutz vor der Pfändung auf Ihrem Konto um den passenden Betrag ausweitet.

Ist das Pfändungsschutzkonto eine eigene Art von Konto?

Sobald Sie von einer Pfändung erfahren oder befürchten, dass eine anstehen könnte, sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Grundsätzlich besteht Ihr Konto einfach weiter, aber es ist mit einem Schutz versehen. Dieser verhindert, dass all Ihr Geld an den oder die Gläubiger weitergeleitet wird. Sie können die meisten Bankgeschäfte mit dem P-Konto weiterhin tätigen, etwa:

  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Einzugsermächtigungen
  • Geld abheben am Bankautomaten oder am Schalter in der Bank

Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Sie können in den meisten Fällen die Kreditkarte nicht mehr nutzen (ausgenommen Prepaid-Karten) und normalerweise haben Sie auch keinen Dispokredit.

Sie eröffnen also nicht eigens ein P-Konto, sondern behalten Ihr bisheriges Konto bei. Es handelt sich daher nicht um eine eigene Art von Konto, sondern um ein Girokonto mit einem Pfändungsschutz.

Tipp: Ihre Bank ist per Gesetz dazu verpflichtet, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, wenn Sie den Antrag dazu stellen.

Wo finde ich Informationen und Hilfe?

Sind Sie unsicher, wie Sie ein Pfändungsschutzkonto einrichten lassen, wenden Sie sich gern an uns: Wir erklären Ihnen alles Wichtige. Zudem können Sie den kostenlosen Freibetragsrechner auf unserer Seite nutzen. Auf Ihren Wunsch hin stellen wir danach die passende Bescheinigung über den Betrag aus, um den Ihr Freibetrag erhöht werden muss. Wenn Sie das möchten, senden wir sie auch an Ihre Bank. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit, wenn die Pfändung Sie überrascht.


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