Oft fallen in der Zwangsvollstreckung Begriffe, mit denen Laien nichts anfangen können. Dann heißt es plötzlich, das Konto ist gepfändet oder das Gehalt. Doch wie wird ein Konto oder Gehalt gepfändet? Was bedeutet überhaupt der Begriff: "Pfüb"?
Bei dem Begriff „Pfüb“ handelt es sich um die Kurzform für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Bei einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss werden zeitgleich zwei Sachen beantragt: einmal die Pfändung des Gegenstandes, bzw. des Geldes und zeitgleich die Überweisung des Geldes. Das bedeutet, dass bei einem Pfüb zwei Beschlüsse in einem anerkannt werden.
Es gibt hier einmal:
Der Pfüb ist ein formgebundener Antrag, der verschiedene Möglichkeiten offen lässt, was vom Gläubiger alles gepfändet werden kann.
Folgende Dinge können durch einen Pfüb gepfändet werden:
Der Gläubiger benötigt folgende Informationen, um Überhaupt einen Pfüb zu beantragen:
Diese Informationen sind bekanntlich nicht öffentlich und der Gläubiger muss erstmal herausfinden, wo der Schuldner welche Geldleistungen erhält. Dies kann er durch folgende Sachen erfahren:
Für diese Auskünfte muss aber ein gesonderter Zwangsvollstreckungsauftrag bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher gestellt werden. Nur diesem ist es möglich, die Daten einzuholen.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, ob der Schuldner Einspruch gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss einlegen kann. Hier ist ein klares „Nein“ die Antwort. Das Gericht prüft lediglich, ob der vollstreckbare Titel rechtens und ob eine korrekte Forderungsaufstellung beigelegt worden ist. Ansonsten wird der Pfüb erlassen.
Der Schuldner kann in diesem Fall auch nur das Konto schützen, indem der dieses in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lässt. Es ist jedoch zu beachten, dass bei der Pfändung der Kautionsrückzahlungen vom Vermieter dies nur relevant wird, wenn der Schuldner aus der Wohnung ausziehen möchte und auch einen Teil bzw. die gesamte Kaution zurückerhalten würde.
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nach dem Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft die häufigste Art der Zwangsvollstreckung, da dieser für den Gläubiger mit wenig Zeit- und Kosten verbunden ist.
Als Ausnahme gilt hier jederzeit das Finanzamt anzusehen, da dieses auf viele der Schritte nicht angewiesen ist.
Es wird diesbezüglich auf den Artikel: Pfändung durch das Finanzamt verwiesen.