Was kostet ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse?

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Ein Pfändungsschutzkonto wird bei der Sparkasse kostenlos eingerichtet, kostet allerdings wie das normale Konto auch Gebühren.

Haben Sie ein Girokonto bei der Sparkasse, kostet die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto nichts. Das hat der Gesetzgeber so verfügt. Allerdings hat die Sparkasse Aufwand mit der Verwaltung Ihres P-Kontos. Daher erhebt sie für die Kontoführung Gebühren. Diese dürfen aber nicht höher sein als die Kosten für das Girokonto.

Sind die Kosten für das Pfändungsschutzkonto bei allen Sparkassen gleich hoch?

Nein, die Kosten für ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse können sich regional unterscheiden. Das ist auch beim Girokonto so. Der Grund dafür ist, dass es sich um Regionalbanken handelt, die zum Sparkassennetz gehören: Zwar gibt es in ganz Deutschland Sparkassen, allerdings können die Kontoführungsgebühren unterschiedlich hoch ausfallen.

Mit welchen Kosten für ein Pfändungsschutzkonto bei der Sparkasse muss ich rechnen?

Schauen Sie nach, welche Kontoführungsgebühren jeden Monat auf Ihrem Kontoauszug für das Girokonto erscheinen: Diesen Betrag werden Sie auch weiterhin bezahlen, wenn Sie ein P-Konto haben.

Wer kann mir Genaueres über die Kosten für ein P-Konto bei der Sparkasse sagen?

Möchten Sie genau wissen, welche Kontoführungsgebühren für Ihr P-Konto bei der Sparkasse anfallen, sollten Sie mit einem Berater in Ihrer Filiale sprechen. Für den Antrag suchen Sie ohnehin Ihre Filiale auf. Bei dieser Gelegenheit können Sie gleich nachfragen. Auch bei anderen Fragen, die Sie zum P-Konto haben, hilft der Berater Ihnen weiter.

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Tipp: Dieser Besuch muss Ihnen nicht unangenehm sein. Das Einrichten eines P-Kontos gehört für die Mitarbeiter der Bank zum Alltag und wird professionell erledigt.

Wo bekomme ich meine Bescheinigung für das P-Konto bei der Sparkasse?

Bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos bei der Sparkasse wird nur der Grundfreibetrag geschützt. Nach der Pfändungstabelle, die noch bis zum 1. Juli 2022 gültig ist, sind das 1.260 Euro. Wenn Sie Kindergeld oder Pflegegeld erhalten oder unterhaltspflichtig sind, können Sie diesen Freibetrag erhöhen lassen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner, um herauszufinden, welcher Betrag Ihnen zusteht. Dann können Sie die Bescheinigung direkt bei uns bestellen – zum günstigsten Onlinepreis und vor allem sofort. Wenn Sie sie so schnell wie möglich brauchen, schicken wir sie auf Wunsch auch direkt an Ihre Bank. Haben Sie weitere Fragen, melden Sie sich einfach bei uns: Wir helfen Ihnen gern.


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