Was passiert, wenn man gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt?

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Das Ziel aller Gläubiger besteht darin, dass sie ihr Geld bekommen. Sie schicken daher in der Regel Zahlungsaufforderungen. Kommen Sie als Schuldner diesen Zahlungsaufforderungen nicht nach, versuchen Gläubiger, einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dafür muss jedoch vorab ein Mahnbescheid verschickt werden. Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, können Sie diesem innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung widersprechen. Doch was passiert nach dem Widerspruch? Diese Frage beantworten wir im nachfolgenden Artikel.


Bei einem Widerspruch folgt das gerichtliche Verfahren

Ohne den gerichtlichen Mahnbescheid ist es Gläubigern nicht möglich, einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Allerdings prüft das zuständige Gericht im Zusammenhang mit dem Mahnbescheid nicht, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist. Sie können dem Mahnbescheid oder Teilen davon widersprechen. Tun Sie das rechtzeitig, so folgt ein reguläres Gerichtsverfahren. Dieses Verfahren muss jedoch vom Gläubiger beantragt werden. Es kann auch passieren, dass ein Gläubiger auf das Verfahren verzichtet und anstrebt, sich außergerichtlich mit Ihnen zu einigen.

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Haben Sie dem Mahnbescheid nicht widersprochen, wird sehr wahrscheinlich kurze Zeit später eine Pfändung auf Ihrem Konto eingehen. In diesem Fall ist es wichtig, möglichst sofort ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Zusätzlich sollten Sie auf unserer Seite den Freigrenzenrechner nutzen. Mit diesem Rechner ermitteln Sie Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag. Anschließend erhalten Sie von uns die P Konto Bescheinigung, die Sie bei den P Konto Banken einreichen müssen. Die P Konto Banken erhöhen dann die P Konto Pfändungsgrenze.

Übrigens kann sich Ihre P Konto Pfändungsgrenze ändern. Wenn Sie beispielsweise ein Kind bekommen oder Unterhalt zahlen müssen, hat das Auswirkungen auf den Pfändungsfreibetrag. Nutzen Sie unseren Rechner daher regelmäßig, um stets die maximale Freigrenze auszuschöpfen.

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