Wie der Kontowechsel bei einem P-Konto funktioniert

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Das gibt es zu beachten

Mit einem Pfändungsschutzkonto schützen Sie Ihr Guthaben bis zum Freibetrag vor dem Zugriff Ihrer Gläubiger. Vielleicht würden Sie gern zu einer anderen Bank wechseln? Dann sollten Sie einige Besonderheiten beachten, denn in Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass jeder Verbraucher nur ein einziges P-Konto haben darf. Wir erklären daher nachfolgend, wie der Kontowechsel beim P-Konto funktioniert.

Darum ist der Kontowechsel mit einem P-Konto aufwendiger

Bankkunden können in Deutschland generell beliebig viele Girokonten eröffnen. Beim Pfändungsschutzkonto sieht das jedoch anders aus: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Kunde in Deutschland lediglich ein einziges Pfändungsschutzkonto haben darf.

Diese Vorschrift soll verhindern, dass Verbraucher mehrere P-Konten eröffnen und den Freibetrag gleich mehrmals ausnutzen. Durch diese Vorschrift wird der Kontowechsel mit einem P-Konto etwas komplizierter. Sie können Ihr P-Konto nämlich nicht einfach an eine neue Bank übertragen lassen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um sicherzugehen, dass Ihre Gläubiger nicht das kleine Zeitfenster ausnutzen, in dem Sie kein P-Konto haben, gehen Sie am besten vor wie folgt:

  • Möchten Sie Ihr P-Konto bei einer anderen Bank haben, eröffnen Sie bei dieser zunächst ein ganz normales Girokonto.
  • Heben Sie das Geld von Ihrem alten Konto ab.
  • Bitten Sie Ihre bisherige Bank, Ihr P-Konto in ein normales Girokonto umzuwandeln – oder kündigen Sie es ganz, wenn Sie hier kein Kunde mehr sein möchten.
  • Mit der Bescheinigung der alten Bank, dass das P-Konto aufgelöst oder umgewandelt worden ist, können Sie dann bei der neuen Bank den Antrag stellen, dass Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Ist das geschehen, können Sie Ihr Geld darauf einzahlen.

Die SchuFa erhält Auskunft über die Eröffnung eines P-Kontos. Ihren Gläubigern bringt es nichts, dass sie Ihre neue Bankverbindung herausfinden, da es sich wiederum um ein P-Konto handelt. Heben Sie das Geld allerdings nicht ab, sondern lassen es einfach direkt auf das neue Konto überweisen, bleibt ein kleines Zeitfenster, in dem der Freibetrag nicht geschützt ist. In dieser kurzen Zeitspanne können Ihre Gläubiger theoretisch darauf Anspruch erheben.

Mit einer P-Konto Bescheinigung Pfändungsfreigrenzen für das neue P-Konto erhöhen lassen

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Haben Sie bei einer neuen Bank ein neues P-Konto eröffnet, müssen Sie alle Freibeträge erneut bescheinigen und erhöhen lassen. Die neue Bank wird auf dem Pfändungsschutzkonto nämlich lediglich den Grundfreibetrag vermerken. Das bedeutet, dass Sie eine neue P-Konto-Bescheinigung mit der neuen Bankverbindung vorlegen müssen.

Mit dem Service auf unserer Seite können Sie schnell und einfach die aktuellen Freibeträge kostenlos berechnen lassen. Anschließend stellen wir eine P-Konto Bescheinigung aus. Diese schicken wir sofort an Ihre neue Bank. Eine Sendungsverfolgung ist jederzeit möglich.

Auf diese Weise werden auf dem neuen P-Konto sofort die aktuellen Freibeträge vermerkt. Die Bescheinigung nach §850k ZPO schicken wir auf Wunsch auch als PDF vorab an Ihre Mailadresse. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern!


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