Wie kann ich mein Weihnachtsgeld vor einer Kontopfändung schützen?

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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Zahlreiche Arbeitgeber belohnen ihre Arbeitnehmer mit einer Bonuszahlung zu Weihnachten. Das sogenannte Weihnachtsgeld ist für viele Verbraucher eine dringend benötigte Sonderzahlung. Mit diesem Geld lassen sich Weihnachtsgeschenke kaufen oder finanzielle Probleme lösen. Für Personen, bei denen eine Kontopfändung vorliegt, stellt sich jedoch die Frage, ob sie das Weihnachtsgeld behalten dürfen. Wir erklären Ihnen, ob die Bonuszahlungen vom Arbeitgeber zu Weihnachten gepfändet werden dürfen.

Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber muss mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht vor der Pfändung geschützt werden

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Besteht bei Ihnen eine Kontopfändung, können Sie einen großen Teil Ihres Geldes durch eine P-Konto Bescheinigung vor dem Zugriff der Gläubiger retten. Auch die Bonuszahlung zu Weihnachten kann teilweise vor einer Kontopfändung geschützt werden. Allerdings reicht dafür die P-Konto Bescheinigung nicht aus. Stattdessen müssen Sie bei der entsprechenden Vollstreckungsbehörde einen gesonderten Antrag stellen. Mit diesem Antrag ist es möglich, maximal 500,00 EUR von Ihrer zusätzlichen Weihnachtszahlung zu behalten.

Stellen Sie daher sicher, dass Sie möglichst schnell den Antrag bei der Vollstreckungsbehörde einreichen. Wenn Sie zu spät handeln, führt die Bank den Weihnachtsbonus an die Gläubiger ab. So ist es beispielsweise nicht ausreichend, den Antrag erst im Dezember auszufüllen und abzuschicken, da Weihnachtsgeld üblicherweise im November ausgezahlt wird. Bekommen Sie die Zusatzzahlung zu Weihnachten im November, so muss das Formular sofort im November an die Vollstreckungsbehörde geschickt werden. Es erfolgt dann eine gerichtliche Freigabe des Geldes, sodass Sie frei darüber verfügen können.

Pfändungsfreibetrag berechnen und Bescheinigung für das P-Konto beantragen

Als Kontoinhaber steht Ihnen ein monatlicher Pfändungsfreibetrag zu. Dieser Freibetrag kann sich jedoch durch Ihre individuelle Lebenssituation ändern. Haben Sie zum Beispiel Kinder, steht Ihnen ein höherer Freibetrag zu. Daher ist es wichtig, dass Sie eine P-Konto Bescheinigung beantragen. Auf dieser Bescheinigung werden Ihre Freibeträge vermerkt. Um die Bescheinigung zu erhalten, ermitteln Sie im ersten Schritt mit unserem Rechner Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag. Anschließend beantragen Sie online die Bescheinigung.

Wir senden diese Bescheinigung dann direkt per Post an Ihre Bank, wenn Sie das möchten. Auf diese Weise sparen Sie sich den Weg zu Ihrer Hausbank. Ihr Kreditinstitut wird außerdem vorab per Fax vorab über Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag informiert. Zögern Sie daher nicht und berechnen Sie sofort Ihren Freibetrag, um abschließend Ihre Bescheinigung zu bekommen. Der ganze Vorgang dauert nur wenige Minuten und ist kinderleicht. Vergessen Sie außerdem auf keinen Fall die gerichtliche Freigabe für Ihre Weihnachtszahlung. Übrigens steht Ihnen der Weihnachtsbonus zusätzlich zu Ihrem monatlichen Pfändungsfreibetrag zu.

Der erste Schritt raus aus den Schulden besteht übrigens immer darin, dass Sie sich einen Überblick über die offenen Forderungen verschaffen. Da das mit sehr viel Arbeit verbunden ist, empfehlen wir Ihnen, sich die Finanzenbox anzufordern. In diese Box legen Sie alle Briefe sowie Unterlagen zu Ihren Schulden und schicken Sie uns. Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine übersichtliche Aufstellung aller Schulden. Probieren Sie den Service noch heute aus.

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